Darf eine Schule Daten an die Polizei weitergeben?
Ein Balanceakt zwischen Datenschutz und Sicherheit
Die Frage, ob und unter welchen Umständen eine Schule personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern an die Polizei weitergeben darf, ist komplex und berührt grundlegende Rechte. Einerseits steht der strenge Schutz personenbezogener Daten, insbesondere von Minderjährigen, im Vordergrund, verankert in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den jeweiligen Landesschulgesetzen. Andererseits hat die Schule eine Fürsorgepflicht und die Gesellschaft ein Interesse an der Aufklärung von Straftaten und der Abwehr von Gefahren. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich; es bedarf stets einer sorgfältigen Abwägung im Einzelfall.
Grundsätzlich gilt das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt: Die Weitergabe personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn eine klare Rechtsgrundlage dies erlaubt oder eine wirksame Einwilligung vorliegt. Für Schulen sind die Landesschulgesetze oft die spezifischere Rechtsgrundlage, die die DSGVO ergänzen oder konkretisieren.
Eine Datenweitergabe an die Polizei kommt vor allem in zwei Szenarien in Betracht: zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung.
Bei jeder Datenweitergabe sind die Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten. Es dürfen nur die Daten weitergegeben werden, die für den konkreten Zweck – Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung – unbedingt notwendig sind. Die Entscheidung über eine Datenweitergabe sollte stets von der Schulleitung nach sorgfältiger Prüfung und gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem schulischen Datenschutzbeauftragten oder der Schulaufsichtsbehörde getroffen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Schulen nicht leichtfertig Daten an die Polizei weitergeben dürfen. Der Datenschutz hat einen hohen Stellenwert. In klar definierten Ausnahmesituationen, insbesondere zur Abwehr erheblicher Gefahren oder auf Basis eines rechtmäßigen Ersuchens zur Strafverfolgung, ist eine Weitergabe jedoch zulässig und manchmal sogar geboten. Es bleibt ein kontinuierlicher Balanceakt, bei dem die Rechte des Einzelnen gegen die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit abgewogen werden müssen.